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Art. 35 · Flachdachbegrünung
BZO Opfikon · S. 23 · Original-PDF
Flachdächer sind gemäss anerkannten Grundsätzen ökologisch wertvoll zu begrünen. Werden Photovoltaikanlagen erstellt, ist so weit technisch und betrieblich möglich eine Begrünung vorzunehmen. Es ist gestattet, die Dachfläche als Freifläche mit Gartenwegen, Sitzplätzen usw. auszustatten. Mit derartigen Ausstattungen dürfen maximal 50 % der begrünbaren Dachfläche überstellt werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.