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Art. 38 · Abstellplätze
BZO Opfikon · S. 23 · Original-PDF
1Die Vorschriften betreffend Abstellplätze für Motorfahrzeuge, die in der baulichen Nutzung des Grundstücks begründet sind, sowie Abstellplätze für Fahrräder sind in der Parkplatzverordnung geregelt.
2Bei Mehrfamilienhäusern sind genügend grosse, leicht zugängliche Abstellplätze respektive Abstellräume für Kinderwagen und andere Fahrgeräte bereitzustellen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.