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Art. 16 · Erscheinung nicht anrechenbare Untergeschosse
BZO Nürensdorf · S. 7 · Original-PDF
Nicht anrechenbare Untergeschosse sind gut in den natürlich gewachsenen Geländeverlauf zu integrieren und dürfen bis maximal 1,0 m in Erscheinung treten. Erscheinung nicht anrechenbare Untergeschosse
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.