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Art. 24 · ZPP N4 «Grossmosterei, Worb»

BZO Gemeindebaureglement Worb · S. 57 · Original-PDF

1Die ZPP bezweckt die Festlegung der Baumöglichkeiten mit folgenden speziellen Zielen: •฀ die Erstellung einer Bebauung unter Gewährleistung der Quartierübergänge, •฀ einer gesamtheitlichen Aussenraumgestaltung, •฀ der Optimierung der Erschliessung und Parkierung sowie •฀ die Festlegung von Lärmschutzmassnahmen.

2Nutzungsart: Wohnen (mit einem Mindestanteil von hindernisfreien Wohnungen von 20% der oberirdischen Geschossfläche), für die Quartierversorgung notwendige Gewerbe und Dienstleistungen, kleine Büros und Praxen, mässig störendes Gewerbe inklusive betriebsnotwendige Büros, Labors, Kantinen und Lager sowie Sport- und Freizeitanlagen. Im Erdgeschoss sind Geschäfte (Dienstleistung mit Publikumsverkehr) vorgeschrieben.

3Nutzungsmass: Anzahl Vollgeschosse: 4 Fassadenhöhe traufseitig: max. 13.00 m

4Gestaltung: Die Ausrichtung publikumsintensiver Nutzung auf die öffentlichen Bereiche (Strasse, Platz) und die Gestaltung eines für den Fussgänger attraktiven Vorbereiches ist vorgegeben. Es ist eine städtebaulich klar definierte Gestaltung der Strassenräume und Pätze auszuweisen. Bei Ausnützung der 4 Vollgeschosse ist ein Flachdach ohne Attikageschoss vorzusehen.

5Lärmempfindlichkeitsstufe: Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III. 55 56

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.