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Art. 23 · ZPP N3 «Könitzer, Worb»

BZO Gemeindebaureglement Worb · S. 55 · Original-PDF

1Die ZPP bezweckt die Festlegung der Baumöglichkeiten mit folgenden speziellen Zielen: •฀ die Optimierung der Erschliessung und Parkierung, •฀ die Festlegung von Lärmschutzmassnahmen.

2Nutzungsart: Wohnen (mit einem Mindestanteil von hindernisfreien Wohnungen von 20% der oberirdischen Geschossfläche für das Wohnen), für die Quartierversorgung notwendige Gewerbe und Dienstleistungen, kleine Büros und Praxen, mässig störendes Gewerbe sowie betriebsnotwendige Büros, Labors, Kantinen und Lager.

3Nutzungsmass: Geschossflächenziffer oberirdisch: maximal 1.0. Anzahl Vollgeschosse: 4 Fassadenhöhe traufseitig: max. 13.00 m.

4Gestaltung: Die Ausrichtung publikumsintensiver Nutzung auf die öffentlichen Bereiche 53 54 (Strasse, Platz) und die Gestaltung eines für den Fussgänger attraktiven Vorbereiches ist vorgegeben. Bei Ausnützung der 4 Vollgeschosse ist ein Flachdach ohne Attikageschoss vorzusehen. Es ist eine klare Zuordnung der Aussenräume zur öffentlichen, halböffentlichen oder privaten Nutzung vorzusehen. Die Bodenversiegelung ist auf das notwendige Mass zu beschränken.

5Lärmempfindlichkeitsstufe: Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.