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Art. 25 · ZPP N6 «Eggasse, Worb»

BZO Gemeindebaureglement Worb · S. 59 · Original-PDF

1Die ZPP bezweckt die Festlegung der Baumöglichkeiten mit folgenden speziellen Zielen: •฀ die haushälterische Nutzung des Bodens durch verdichtete Bauweise, •฀ die Erstellung einer Überbauung mit hoher Wohnqualität, gemeinschaftlichen Anlagen und ausgewogener sozialer Durchmischung, •฀ die gute und konfliktfreie Einordnung in die Umgebung, •฀ die Gewährleistung der Quartierübergänge, •฀ die gesamtheitliche Aussenraumgestaltung sowie •฀ die Optimierung der Erschliessung und Parkierung.

2Nutzungsart: Wohnen (mit einem Mindestanteil von hindernisfreien Wohnungen von 20% der oberirdischen Geschossfläche für das Wohnen), für die Quartierversorgung notwendige Gewerbe und Dienstleistungen, kleine Büros und Praxen, nicht störendes Kleingewerbe.

3Nutzungsmass: Geschossflächenziffer oberirdisch minimal 0.45, maximal 0.7 Anzahl Vollgeschosse: 3 Fassadenhöhe traufseitig: max. 10.00 m, Fassadenhöhe giebelseitig: max. 14.00 m

4Gestaltung: Es ist eine klare Zuordnung der Aussenräume zur öffentlichen, halböffentlichen oder privaten Nutzung vorzusehen. Die Bodenversiegelung ist auf das notwendige Mass zu beschränken.

5Lärmempfindlichkeitsstufe: Es gilt die Empfindlichkeitsstufe II.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.