Art. 25 · ZPP N6 «Eggasse, Worb»
BZO Gemeindebaureglement Worb · S. 59 · Original-PDF
1Die ZPP bezweckt die Festlegung der Baumöglichkeiten mit folgenden speziellen Zielen: • die haushälterische Nutzung des Bodens durch verdichtete Bauweise, • die Erstellung einer Überbauung mit hoher Wohnqualität, gemeinschaftlichen Anlagen und ausgewogener sozialer Durchmischung, • die gute und konfliktfreie Einordnung in die Umgebung, • die Gewährleistung der Quartierübergänge, • die gesamtheitliche Aussenraumgestaltung sowie • die Optimierung der Erschliessung und Parkierung.
2Nutzungsart: Wohnen (mit einem Mindestanteil von hindernisfreien Wohnungen von 20% der oberirdischen Geschossfläche für das Wohnen), für die Quartierversorgung notwendige Gewerbe und Dienstleistungen, kleine Büros und Praxen, nicht störendes Kleingewerbe.
3Nutzungsmass: Geschossflächenziffer oberirdisch minimal 0.45, maximal 0.7 Anzahl Vollgeschosse: 3 Fassadenhöhe traufseitig: max. 10.00 m, Fassadenhöhe giebelseitig: max. 14.00 m
4Gestaltung: Es ist eine klare Zuordnung der Aussenräume zur öffentlichen, halböffentlichen oder privaten Nutzung vorzusehen. Die Bodenversiegelung ist auf das notwendige Mass zu beschränken.
5Lärmempfindlichkeitsstufe: Es gilt die Empfindlichkeitsstufe II.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.