Art. 22 · ZPP N1 «Mühlestrasse, Worb»
BZO Gemeindebaureglement Worb · S. 53 · Original-PDF
1Die ZPP bezweckt die Festlegung der Baumöglichkeiten mit folgenden speziellen Zielen: • die haushälterische Nutzung des Bodens durch verdichtete Bauweise, • die Erstellung einer Überbauung mit hoher Wohnqualität, gemeinschaftlichen Anlagen und ausgewogener sozialer Durchmischung, • die gute und konfliktfreie Einordnung in die Umgebung, • die Gestaltung des Siedlungsrandes, • die gesamtheitliche Aussenraumgestalung • sowie die Erhaltung des Aussichtspunktes. Des Weitern ist die Optimierung der Erschliessung und Parkierung sowie die Schaffung von Fuss- und Radwegverbindungen auszuweisen.
2Nutzungsart: Wohnen (mit einem Mindestanteil von hindernisfreien Wohnungen von 20% 51 52 der oberirdischen Geschossfläche für das Wohnen), für die Quartierversorgung notwendige Gewerbe und Dienstleistungen, kleine Büros und Praxen, nichtstörendes Kleingewerbe.
3Nutzungsmass: Geschossflächenziffer oberirdisch minmal 0.4, maximal 0.5. Bei Realisierung von günstigem Wohnraum für soziale Zwecke und vertraglicher Sicherstellung (Art. 142 BauG) kann die Geschossflächenziffer oberirdisch um 0.1 erhöht werden. Anzahl Vollgeschosse: 2 Fassadenhöhe traufseitig: max. 7.00 m, Fassadenhöhe giebelseitig: max. 11.00 m
4Gestaltung: Es ist eine klare Zuordnung der Aussenräume zur öffentlichen, halböffentlichen oder privaten Nutzung vorzusehen. Die Bodenversiegelung ist auf das notwendige Mass zu beschränken.
5Lärmempfindlichkeitsstufe: Es gilt die Empfindlichkeitsstufe II.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.