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Art. 70 · Wohnraumförderung

BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 5 · Original-PDF

52 Art. 70 Wohnraumförderung Die Gemeinde kann die Erstellung von altersgerechtem und günstigem Wohnraum fördern.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.