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Art. 58 · Archäologische Schutzgebiete
BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 46 · Original-PDF
1Die im Zonenplan 2 bezeichneten archäologischen Schutzgebiete bezwecken die Erhaltung und die wissenschaftliche Untersuchung und Dokumentation der archäologischen Stätten, Fundstellen und Ruinen.
2Bei der Planung von Bauvorhaben, spätestens jedoch im Baubewilligungsverfahren, ist der archäologische Dienst des Kantons Bern einzubeziehen.
3Das Vorgehen bei Entdeckungen richtet sich nach dem kantonalen Recht27.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.