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Art. 56 · Baudenkmäler

BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 46 · Original-PDF

1Das von der zuständigen Fachstelle des Kantons erstellte und in Kraft gesetzte Bauinventar bezeichnet die schützenswerten und erhaltenswerten Baudenkmäler und Baugruppen im Sinne der Baugesetzgebung25. Diese sind im Zonenplan 2 als Hinweise dargestellt.

2Der Beizug der kantonalen Fachstelle im Baubewilligungsverfahren richtet sich nach kantonalem Recht26. Eine Voranfrage wird empfohlen. Schützens- und erhaltenswerte Bauten Beizug kantonaler Fachstelle

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.