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Art. 51 · Energie (Gemeinsames Heizwerk)
BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 44 · Original-PDF
1Werden mehr als sechs Wohneinheiten oder mehrere Gewerbegebäude gleichzeitig erstellt, ist ein gemeinsames Werk für Heizung und Warmwasser zu erstellen. Der Richtplan Energie ist für die Wahl des Energieträgers wegweisend.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.