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Art. 41 · Umgebungsgestaltung

BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 39 · Original-PDF

1Die Aussenräume sollen genügend Grünbereiche, Bäume, Sträucher und Hecken enthalten. Besondere Aufmerksamkeit ist der Gestaltung von Gärten, Vorgärten, Hausvorplätzen und Hauseingangsbereichen zu schenken. Die Bodenversiegelung von Aussenräumen ist auf das notwendige Minimum zu beschränken.

2Auf die vorhandenen Bäume, Sträucher und Hecken ist beim Bau besondere Rücksicht zu nehmen. Bei Abgang sind Ersatzpflanzungen vorzunehmen.

3Es sollen einheimische und standortgerechte Bäume, Sträucher und Hecken gepflanzt werden.

4Stützmauern zur Umgebungsgestaltung dürfen eine Höhe von 1.80 m nicht überschreiten und sind in natürlichen Materialien auszuführen. Die Baubewilligungsbehörde kann in begründeten Fällen höhere Stützmauern zulassen. Mehrere Stützmauern übereinander sind nur gestattet, wenn sie aus topgraphischen Gründen zwingende notwendig sind und in der horizontalen mindestens um 1.2 m gestaffelt sind und die Stufen begrünt werden.

5Mit dem Baugesuch ist ein Umgebungsgestaltungsplan einzureichen, in welchem mindestens aufgezeigt werden:

–Lage und Gestaltung der Kinderspielplätze, Aufenthaltsbereiche und grösseren Spielflächen

20 vgl. Art. 6 BewD, Art. 18a RPG 21 vgl. Richtlinien Bewilligungsfreie Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien vom Juni 2012 Einwohnergemeinde Münsingen 40 Baureglement (GBR)

–Lage und Gestaltung vorgeschriebener Grünflächen, Abstellplätze und Hauszufahrten

–Lage und Gestaltung der vorgesehenen Aufschüttungen, Stützmauern, Einfriedungen und dergleichen

–Lage und Art der vorgesehenen Bäume, Büsche, Hecken und dergleichen

–Anpassung an die Nachbargrundstücke und die topographische Einordnung der Baute und der Umgebung

–Zweck, Lage, Ausrichtung und Gestaltung der Aussenbeleuchtungsanlagen.

6Die Umgebungsarbeiten sind innert sechs Monaten nach Bauabnahme abzuschliessen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.