← BZO Münsingen · Inhaltsverzeichnis

Art. 40 · Dachgestaltung

BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 38 · Original-PDF

1Das Orts- oder Strassenbild störende Dachformen sind untersagt.

2Geneigte Dächer müssen bei Hauptbauten eine Neigung von mindestens 20° bis maximal 40° aufweisen. Bei reinen Pultdächern beträgt die maximale Dachneigung 35°. Dächer auf Attikageschossen dürfen eine maximale Dachneigung von 5° nicht überschreiten. Die besonderen Bestimmungen in Art. 7 bleiben vorbehalten.

19Art. 53 ff. GBR Einwohnergemeinde Münsingen 39 Baureglement (GBR)

3Dachaufbauten, Dacheinschnitte und Dachflächenfenster sind auf der untersten Nutzungsebene zulässig. Ihre Breite darf nicht mehr als ein Drittel der darunterliegenden Fassadenlänge ausmachen. Bei Auflösung in mehrere Elemente darf die Gesamtbreite die Hälfte der darunterliegenden Fassadenlänge ausmachen.

4Dachaufbauten, Dacheinschnitte und Dachflächenfenster dürfen nicht über die darunterliegende Fassade hinausragen und dürfen mit keinem Teil näher als 60 cm an ein Firstoblicht, eine First-, Ort-, Grat- oder Kehllinie oder an ein Nachbargebäude heranreichen und haben untereinander einen Abstand von mindestens 60 cm aufzuweisen. Die Bedachung von Dachaufbauten ist in der Farbe der Dachfläche zu halten. In Ortsbildschutzgebieten und bei erhaltenswerten und schützenswerten Bauten sind Dacheinschnitte nicht gestattet.

5Firstoblichter sind sorgfältig in die Dachfläche zu integrieren; sie dürfen maximal bis 1.50 m in die Dachfläche hineinragen und haben einen Abstand von mindestens 60 cm zur Ort- oder Gratlinie aufzuweisen.

6Dachaufbauten, Dacheinschnitte, Dachflächenfenster und Firstoblichter dürfen zusammen maximal ein Drittel der jeweiligen Dachfläche bedecken.

7Für die Anbringung von Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie (Kollektoren, Fotovoltaik) gelten die übergeordneten Vorschriften20 und Empfehlungen21.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.