Art. 28 · ZPP N «Dorfmatt»
BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 27 · Original-PDF
1Die ZPP N «Dorfmatt» bezweckt
–die Schaffung einer attraktiven, verdichteten Wohnüberbauung mit GewerbePlanungszweck anteil entlang der Belpbergstrasse,
–die Erreichung einer guten Gesamtwirkung der Neubauten und -anlagen sowie deren optimale Eingliederung in die umliegende Bebauung,
–die Schaffung attraktiver Aussenräume unter Berücksichtigung und Einbezug der ökologischen Qualitäten des Giessenraumes,
–die Sicherstellung einer haushälterischen und siedlungsverträglichen Erschliessung sowie von attraktiven und sicheren öffentlichen Langsamverkehrsverbindungen.
2 – Längs Belpbergstrasse: Mischnutzung nach Art. 2 Abs. 3
–Übriges Gebiet: Wohnen nach Art. 2 Abs. 2 jedoch mit einem maximal zuläsArt der Nutzung sigen Gewerbeanteil von 20%.
3 – Minimale AZ: 0.50. Der Gemeinderat kann eine maximale AZ von 0.60 zulassen; maximal 3 Vollgeschosse (plus ein Attikageschoss nach den näheren Bestimmungen von Abs. 4 hienach).
–Bei Planungen auf der Grundlage eines Wettbewerbsverfahrens nach den Mass der Nutzung Regeln des SIA kann der Gemeinderat die maximale AZ um 0.05 erhöhen.
–Bei Überbauungen nach MINERGIE-P-Standard erhöht sich die AZ darüber hinaus um 0.05.
–Auf einer Landfläche von mindestens 8'000 m2 sind öffentlich zugängliche Grünflächen und Aufenthaltsbereiche auszuscheiden (inkl. Fusswege, exkl. Erschliessungsstrassen).
4 – Bebauung und Aussenraum sind gut in die topografischen Verhältnisse einzugliedern.
–Eine Bautiefe entlang der angrenzenden Zone W2 sind nur zwei Geschosse Gestaltungsgrundsätze plus ein Attikageschoss zugelassen.
–Die Dachlandschaft ist einheitlich zu gestalten.
–Das Attikageschoss zählt nicht als Vollgeschoss, wenn es
a)entweder die Voraussetzungen von Art. 3 Abs. 3 einhält oder
b)wenn es höchstens auf je einer Haupt- und einer Seitenfassade mit einem Versatz von mindestens 25 cm an die Fassade reicht und die Grundfläche maximal 65% der Grundfläche des darunterliegenden Vollgeschosses beträgt und im übrigen die Voraussetzungen von Art. 3 Abs. 3 einhält.
–Durch die Erarbeitung eines Aussenraumkonzepts ist eine abwechslungsreiche und naturnahe Gestaltung des Aussenraumes mit wenig Bodenversiegelung sicherzustellen.
–Am Dorfmattweg ist zur Aufwertung des öffentlichen Aussenraums eine Baumreihe mit einheimischen und standortgerechten Bäumen zu pflanzen.
–An der Giesse ist ein naturnah gestalteter und bepflanzter öffentlich zugänglicher Aufenthaltsbereich mit einer minimalen Grösse von 2'500 m2 zu schaffen.
–Entlang der Erschliessungsstrassen und Langsamverkehrsverbindungen sind Hochstammbäume zu pflanzen.
5 – Der südliche Teil ist über den bestehenden Anschluss der ZPP R «Husrüti» an die Belpbergstrasse zu erschliessen, der nördliche Teil über eine Stichstrasse ab Dorfmattweg, die gleichzeitig als Detailerschliessung der ZÖN Nr. 27 (Kindergarten mit Mehrzweckraum) dienen muss. Erschliessungsgrundsätze Einwohnergemeinde Münsingen 28 Baureglement (GBR)
–Die Erschliessung bestehender Überbauungen ist sicherzustellen.
–Eine durchgehende Detailerschliessungsstrasse zwischen Dorfmattweg und Belpbergstrasse ist nicht zulässig.
–Die Parkierung ist grundsätzlich in Einstellhallen unterzubringen, Besucherund Kundenparkplätze sind oberirdisch entlang der siedlungsinternen Erschliessungsstrassen anzuordnen und angemessen zu gestalten.
–Am Ende beider Stichstrassen ist je eine Wendemöglichkeit zu schaffen.
–Zwischen Dorfmattweg und Belpbergstrasse ist mindestens eine direkte öffentliche Fuss- und Velowegverbindung zu schaffen.
–Von den öffentlichen Fuss- und Velowegen aus sind für die Fussgänger einzelne Zugänge zur Giesse, insbesondere zum öffentlichen Aufenthaltsbereich zu schaffen.
–Die bestehende Abwasserleitung «Südkanal» ist im Bestand zu schützen.
6Gemischter Bereich entlang Belpbergstrasse: ES III im übrigen Gebiet: ES II
7Alle Gebäude in der ZPP N sind in Realisierungsetappen jeweils an ein gemeinsames Heizwerk anzuschliessen. Lärmempfindlichkeitsstufe Energie
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.