← BZO Münsingen · Inhaltsverzeichnis

Art. 20 · ZPP F «Schlossmatten»

BZO Gemeindebaureglement Muensingen · S. 21 · Original-PDF

Siehe Änderung Baureglement vom 24.10.2018

1Die ZPP F «Schlossmatten» bezweckt

–die Festlegung des gestalterischen Rahmens für Bauten und Aussenräume Planungszweck zur Anpassung an das überbaute Gebiet

–die Gewährleistung eines rationellen Systems der Erschliessung und Parkierung

–die Beachtung einer besonders guten Gestaltung des Siedlungsrandes

–die Durchführung einer Baulandumlegung bei Ausarbeitung der Überbauungsordnung.

2Wohnen und mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen.

3Mindestens 13'000 m2 BGF, maximal 16'200 m2 BGF, maximale GZ: 3.

4 – Die Bauten sind in Gruppen zu gliedern.

–Gegenüber angrenzenden Zonen sind die Beschattungstoleranzen nach Art der Nutzung 15'200 Mass der Nutzung Gestaltungsgrundsätze BauV einzuhalten.

–Die Aufenthaltsbereiche und Siedlungsränder sind mit Hochstammbäumen zu bepflanzen.

5ES III Lärmempfindlichkeitsstufe Einwohnergemeinde Münsingen 22 Baureglement (GBR)

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.