Art. 53 · ZPP "Breite
BZO Baureglement Unterseen · S. 29 · Original-PDF
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1Das Gebiet “Breite“ bildet das 2. Teilgebiet einer Gesamtüberbauung des Gebietes “Wellenacher-Breite“. In diesem Zusammenhang ist auch die spätere Erschliessung der heutigen Bauernhofzone zu berücksichtigen. Es soll eine Wohnüberbauung mit einer hohen Wohn- und Umgebungsqualität erreicht werden, die gegen den Verkehrslärm der Seestrasse durch eine Gebäudezeile abgeschirmt wird. Einwohnergemeinde Unterseen / Baureglement 29 Nutzungsbestimmungen
2Entlang der Seestrasse gelten auf eine Tiefe von 50 m die Bestimmungen der Wohn- und Gewerbezone, für das restliche Teilgebiet jene der Wohnzone. Der minimale Gewerbeanteil in der Wohn- und Gewerbezone beträgt min. 20% des zulässigen Bauvolumens.
Baupolizeiliche Masse
3Es gelten folgende baupolizeilichen Masse: Geschosszahl 2 - 3 Geschosse und Dachausbau bzw. Attika. Maximale Gebäudehöhe 10.00 m. Die maximale Firsthöhe ab oberkant Decke des obersten Geschosses beträgt 5.00 m. Die Gebäudelänge ist nicht beschränkt. Volumenziffer 2.5.
Auflagen und Randbedingungen
4Im Rahmen einer Überbauungsordnung sind folgende Auflagen und Randbedingungen zu berücksichtigen: Die Erschliessung erfolgt über den in der Überbauungsordnung “Wellenacher-Rychegarte“ festgelegten Anschlusspunkt und allenfalls einen zusätzlichen Anschluss an die Seestrasse. Die Erschliessung der Wohn- und Gewerbezone entlang der Seestrasse muss von der Rückseite erfolgen. Es soll eine rationelle Organisation der Infrastrukturanlagen erreicht werden. In diesem Zusammenhang muss auch die spätere Erschliessung der Bauernhofzone nordwestlich der Mittleren Strasse berücksichtigt werden. Im Innern der Überbauung sollen die Fussgänger weitgehend getrennt vom motorisierten Verkehr geführt werden. Die übergeordneten Fussweg- und Fahrradverbindungen müssen gewährleistet sein. Für die Parkierung sind möglichst Gemeinschaftsanlagen vorzusehen. Die Anordnung grösserer offener Parkierungsflächen ist jedoch zu vermeiden. Offene Parkplätze sind mit hochstämmigen Bäumen zu bepflanzen. Es sind gemeinschaftliche Einrichtungen - Quartier- und Spielplätze, Gemeinschaftsräume etc. - vorzusehen, die allen Bewohnern der Überbauung zur Verfügung stehen.
Änderung gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 15.09.2008 / Inkraft auf 03.04.2009
5Entlang der Seestrasse soll eine möglichst geschlossene Gebäudezeile erstellt werden um das dahinter liegende Wohngebiet gegen den Verkehrslärm abzuschirmen. Die dem Gewerbeanteil entsprechende Fläche kann in den Erdgeschossen dieser Gebäude oder in einzelnen Gebäuden vorgesehen werden. Wohnnutzungen sind durch eine entsprechende Anordnung der Grundrisse bzw. bauliche Massnahmen gegen den Lärm zu schützen. Eine angemessene Strukturierung dieser Gebäudezeile - Differenzierung der Gebäudehöhe, vertikale Strukturierung der Fassaden etc. - ist erwünscht. Grundsätze der Gestaltung Einwohnergemeinde Unterseen / Baureglement 30
Die einzelnen Bauabschnitte sollen nach einem einheitlichen Konzept gestaltet werden. Dies betrifft insbesondere der architektonische Ausdruck der dem öffentlichen Raum zugewandten Fassaden und die Dachform. Abweichungen sind in speziellen Situationen denkbar. Die öffentlichen Strassen und Plätze sollen fussgängerfreundlich gestaltet werden: Sicherheit, genügend Bewegungsraum, Bepflanzung etc. Die öffentlichen und privaten Aussenräume sind gegeneinander klar abzugrenzen und die privaten Aussenräume gegen Einsicht zu schützen. Die ausserordentliche Aussichtslage soll angemessen berücksichtigt werden.
Änderung gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 15.09.2008 / Inkraft auf 03.04.2009
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.