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Art. 5 · Voraussetzungen

BZO Baureglement Unterseen · S. 7 · Original-PDF

1Bauvorhaben können nur bewilligt werden, wenn sie den Voraussetzungen des Baugesetzes entsprechen.

2Insbesondere müssen sie:

a)die bau- und planungsrechtlichen Bestimmungen von Bund, Kanton und Gemeinde einhalten;

b)über eine hinreichende Erschliessung, die erforderlichen Abstellflächen für Motorfahrzeuge, Fahrräder und Motorfahrräder und, wo vorgeschrieben, über einen Kinderspielplatz, Aufenthaltsbereiche und grössere Spielflächen verfügen;

c)den Anforderungen der Energie- und Umweltschutzgesetzgebung entsprechen;

d)den Anforderungen des Ortsbild- und Landschaftsschutzes genügen;

e)allfällige besondere Bauvorschriften berücksichtigen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.