Art. 5 · Voraussetzungen
BZO Baureglement Unterseen · S. 7 · Original-PDF
1Bauvorhaben können nur bewilligt werden, wenn sie den Voraussetzungen des Baugesetzes entsprechen.
2Insbesondere müssen sie:
a)die bau- und planungsrechtlichen Bestimmungen von Bund, Kanton und Gemeinde einhalten;
b)über eine hinreichende Erschliessung, die erforderlichen Abstellflächen für Motorfahrzeuge, Fahrräder und Motorfahrräder und, wo vorgeschrieben, über einen Kinderspielplatz, Aufenthaltsbereiche und grössere Spielflächen verfügen;
c)den Anforderungen der Energie- und Umweltschutzgesetzgebung entsprechen;
d)den Anforderungen des Ortsbild- und Landschaftsschutzes genügen;
e)allfällige besondere Bauvorschriften berücksichtigen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.