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Art. 4 · Baubewilligungserfordernis, Baubeginn

BZO Baureglement Unterseen · S. 6 · Original-PDF

1Bauten und Anlagen dürfen erst erstellt, abgeändert oder abgebrochen, Terrainveränderungen erst ausgeführt werden, wenn hierfür die rechtskräftige Baubewilligung nach den Bestimmungen des Baubewilligungsdekrets und die erforderlichen besonderen Bewilligungen vorliegen. Einwohnergemeinde Unterseen / Baureglement 6

2Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des Baubewilligungsdekrets über den vorzeitigen Baubeginn und die Befreiung vom Bewilligungserfordernis (Art. 1 Abs. 3 BauG)

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.