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Art. 3 · Besitzstandsgarantie
BZO Baureglement Unterseen · S. 6 · Original-PDF
1Die Besitzstandsgarantie ist im Umfang der kantonalen Gesetzgebung gewährleistet.
2Vorbehalten bleiben abweichende Regelungen in diesem Reglement.
B Allgemeine Voraussetzungen der Überbauung
I Bewilligungspflicht, Ausnahmen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.