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Art. 46 · Fahrzeugabstellplätze

BZO Glattfelden · S. 16 · Original-PDF

1Bei Neubauten und eingreifenden Umbauten sind Personenwagen-Parkplätze (PP) oder Garagen zu erstellen, deren Anzahl nach den Benützerkategorien aufgrund der Nutzungsart der Bauten ermittelt wird. Für die Ermittlung der Bedarfswerte sind alle massgeblichen Geschossflächen (mGF) in Voll-, Unter- und Dachgeschossen anzurechnen, die dem Wohnen oder dem Arbeiten dienen inkl. Erschliessung, Sanitärräumen sowie Trenn- und Aussenwänden. 11 Gemeinde Glattfelden

Bau- und Zonenordnung

2Die Zahl der erforderlichen PP ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle. Bruchteile ab 0.5 sind aufzurunden. Parkfelder für Bewohner oder Besucher und Kunden Nutzungsart Beschäftigte Wohnen Ein- und Mehrfamilienhäuser 1 PP/80 m² mGF; mind. 1 PP/Whg., jedoch nicht mehr als 1.5 PP/Whg. 1 PP für 2 - 5 Whg.

2PP für 6 - 9 Whg.

3PP für 10 - 13 Whg. Fortsetzung entsprechend Dienstleistungen, Büros, Verwaltungen publikumsorientierte6 nicht publikumsorientierte 1 PP/80 m² mGF

1PP /80 m² mGF (mind. 1 PP pro Betrieb) 1 PP/100 m² mGF

1PP/300 m² mGF Gewerbe, Industrie 1 PP /150 m² mGF (mind. 1 PP pro Betrieb) 1 PP/750 m² mGF Verkaufsgeschäfte Lebensmittel, täglicher Bedarf übrige 1 PP/150 m² mGF

1PP/200 m² mGF (mind. 1 PP pro Geschäft) 1 PP/30 m² mGF

1PP/70 m² mGF Gastbetriebe Restaurant, Café 1 PP/40 Sitzplätze 1 PP/6 Sitzplätze

3Falls die Zahl der Arbeitsplätze einer Firma verlässlich bekannt ist, kann die Zahl der Parkfelder über die Arbeitsplatzzahl bestimmt werden. Dabei gilt 0.5 PP/Arbeitsplatz.

4Wenn eine Fläche für zeitlich auseinander liegende Parkierungsbedürfnisse verfügbar ist (Mehrfachnutzung) oder über ein Mobilitätskonzept ein reduzierter Bedarf nachgewiesen wird, kann die Zahl der erforderlichen Parkfelder angemessen reduziert werden.

5Die Erstellung von Parkfeldern kann begrenzt oder untersagt werden,

a)wenn Vorgärten geopfert werden müssten und dies der Wohnqualität zuwiderläuft,

b)in Kernzonen aus Gründen des Ortsbildschutzes. In solchen Fällen muss die Erstellung der Parkfelder ausserhalb des pflichtigen Grundstücks als Einzel- oder in einer Gemeinschaftsanlage erfolgen. Ist dies nicht möglich, so ist eine Ersatzabgabe gemäss Abs. 10 zu leisten.

6In der Kernzone ist besondere Rücksicht auf die traditionelle Umgebungsgestaltung zu nehmen.

7In der Kernzone sind die Fahrzeugabstellplätze in der Regel nicht strassenseitig, sondern seitlich neben den Gebäuden oder rückwärtig anzuordnen und zu überdecken.

8Bei grossen Parkierungsanlagen kann die Anzahl der Pflichtparkplätze je nach den örtlichen Verhältnissen angemessen herabgesetzt werden.

9Bei anderen Nutzungen oder besonderen Verhältnissen bestimmt sich die nötige Anzahl Motorfahrzeugabstellplätze nach dem zu erwartenden Bedarf im Einzelfall und im Rahmen der jeweils geltenden Normen der Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute.

6Wie Praxen, Coiffeur, Banken 12 Gemeinde Glattfelden

Bau- und Zonenordnung

10Wer die minimal erforderliche Anzahl Parkfelder auf seinem Grundstück oder in nützlicher Entfernung nicht selber erstellen kann oder darf, muss sich im Umfang der fehlenden Parkfelder an einer Gemeinschaftsanlage beteiligen, sofern eine solche Möglichkeit innert nützlicher Entfernung besteht.

11Wer sich an einer Gemeinschaftsanlage zu beteiligen hat, ist verpflichtet, einen Beitrag an die Bau-, Betriebs- und Unterhaltskosten gemäss den Vorschriften für Gemeinschaftswerke nach §§ 223 ff PBG zu leisten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.