← BZO Glattfelden · Inhaltsverzeichnis
Art. 44 · Dachgestaltung und Dachaufbauten
BZO Glattfelden · S. 16 · Original-PDF
1Dachaufbauten und –einschnitte sind bei Schrägdächern in der Regel nur im ersten Dachgeschoss zulässig. Vorbehalten bleiben die Kernzonen-Bestimmungen.
2Bei Flachdachbauten dürfen Attikageschosse und Brüstungen die zulässige Profillinie eines hypothetischen Schrägdachs unter 45° nicht durchstossen. Ausgenommen sind Dachaufbauten gemäss
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.