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Art. 43 · rassenhäuser

BZO Glattfelden · S. 15 · Original-PDF

1Als Terrassenbauten gelten Stufenbauten an Hanglagen mit mehr als zwei talwärts orientierten Geschossen. Terrassenhäuser und ähnliche Überbauungsarten sind ausser in den Kernzonen unter folgenden Bedingungen zulässig (vgl. Skizzen im Anhang).

2Es sind höchstens vier Vollgeschosse und ein Dachgeschoss inkl. eines reinen Garagengeschosses zugelassen.

3Vorbehaltlich Ziffer 4 darf die Profillinie an keinem Punkt des Gebäudes überschritten werden. Sie verläuft im Abstand von 6.50 m, gemessen ab dem gewachsenen Terrain parallel zum Hang.

4Vordächer und feingliedrige, teilweise eingewandete und nicht fassadenbildende Terrassenüberdachungen dürfen die Profillinie überragen.

5Geschlossene Brüstungen dürfen die Profillinie nicht überragen.

6Beim Dachgeschoss darf die Firsthöhe maximal 4.50 m betragen.

7Die Seitenfronten dürfen nicht fensterlos sein und keine Mauerwirkung erzeugen.

8Es gelten die zonengemässen maximalen Gebäudelängen. 10 Gemeinde Glattfelden

Bau- und Zonenordnung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.