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Art. 40 · Verminderter Grundabstand für Besondere Gebäude
BZO Glattfelden · S. 15 · Original-PDF
1Für Besondere Gebäude mit einer Gebäudegrundfläche von max. 50.00 m2 beträgt der Grundabstand mindestens 1.75 m.
2Dieser verminderte Grundabstand ist ohne schriftliche Zustimmung des Nachbarn nur bis zu einem Drittel der Länge der gemeinsamen Grenze gestattet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.