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Art. 41 · Abstand unterirdischer Bauten und Kleinbauten an Strassen, Wegen und Plätzen …
BZO Glattfelden · S. 15 · Original-PDF
ohne Baulinien Unterirdische Bauten und Kleinbauten (Höhe maximal 3.00 m, Grundfläche maximal 10 m2) haben gegenüber privaten und kommunalen Strassen, Wegen und Plätzen mit fehlenden Baulinien gemäss
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.