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Art. 39 · Grundmasse

BZO Embrach · S. 16 · Original-PDF

1Es gelten die kantonalrechtlichen Bauvorschriften.

2Gegenüber Grundstücken, die in einer anderen Zone liegen, ist der kleine Grundbzw. Grenzabstand gemäss den dort geltenden Vorschriften einzuhalten. Ein Mehrlängenzuschlag ist nicht zu berücksichtigen. G Erholungszonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.