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Art. 39 · Grundmasse
BZO Embrach · S. 16 · Original-PDF
1Es gelten die kantonalrechtlichen Bauvorschriften.
2Gegenüber Grundstücken, die in einer anderen Zone liegen, ist der kleine Grundbzw. Grenzabstand gemäss den dort geltenden Vorschriften einzuhalten. Ein Mehrlängenzuschlag ist nicht zu berücksichtigen. G Erholungszonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.