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Art. 2 · Anordnung innerhalb der Bauzonen
BZO Embrach · S. 6 · Original-PDF
Innerhalb der Bauzonen werden mit räumlich begrenzten Anwendungsbereichen folgende weitere Anordnungen getroffen:
a)Bestimmungen über Volumen, Bau- und Nutzweise:
–Zulassung von mässig störendem Gewerbe in Wohnzonen
b)Weitere Festlegungen:
–Waldabstandslinien
–Gewässerabstandslinien
–Arealüberbauung
–Gestaltungsplanpflicht
–Aussenantennen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.