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Art. 2 · Anordnung innerhalb der Bauzonen

BZO Embrach · S. 6 · Original-PDF

Innerhalb der Bauzonen werden mit räumlich begrenzten Anwendungsbereichen folgende weitere Anordnungen getroffen:

a)Bestimmungen über Volumen, Bau- und Nutzweise:

–Zulassung von mässig störendem Gewerbe in Wohnzonen

b)Weitere Festlegungen:

–Waldabstandslinien

–Gewässerabstandslinien

–Arealüberbauung

–Gestaltungsplanpflicht

–Aussenantennen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.