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Art. 3 · Massgebliche Pläne

BZO Embrach · S. 6 · Original-PDF

1Für die Abgrenzung der Zonen und für Anordnungen innerhalb der Bauzonen ist der Zonenplan im Massstab 1:5000 massgebend.

2Die Wald- und Gewässerabstandslinien sind in den Ergänzungsplänen Massstab 1:1000 dargestellt.

3Für die besonderen Anordnungen in der Kernzone gelten folgende Kernzonenpläne im Massstab 1:1000:

–Dorf

–Gstein

4Die Kernzonenpläne gehen dem allgemeinen Zonenplan vor.

5Der Zonenplan, die Kernzonenpläne und die Ergänzungspläne sind Bestandteile der Bau- und Zonenordnung.

6Die in Abs. 1 bis 3 genannten, rechtsverbindlichen Pläne liegen in der Gemeindekanzlei auf. Seite 6 von 19

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.