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Art. 14 · Umgebungsgestaltung

BZO Embrach · S. 10 · Original-PDF

1Die herkömmliche Umgebungsgestaltung ist zu erhalten und bei Sanierungen oder Neubauten weitgehend zu übernehmen.

2Am heute massgebenden Terrain sind möglichst wenig Veränderungen vorzunehmen.

3Für Fahrzeuge sind nach Möglichkeit Garagen oder Unterstände zu erstellen. Offene Abstellplätze sollen in erster Linie als Besucherparkplätze dienen. Garagen, Unterstände und Abstellplätze sind möglichst unauffällig einzupassen.

4Es sind nur betriebseigene Reklamen in unaufdringlich wirkender Form gestattet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.