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Art. 21

BZO Baureglement Urtenen-Schoenbuehl · S. 9 · Original-PDF

Von Landwirtschaftszone sind die gleichen Abstände einzuhalten wie von benachbarten Grundstücken.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.