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Art. 20

BZO Baureglement Urtenen-Schoenbuehl · S. 9 · Original-PDF

1Wo der Waldabstand nicht durch Waldbaulinien festgelegt ist, beträgt er 30 m. Vorbehalten bleibt die Zustimmung der Waldabteilung für die Unterschreitung des gesetzlichen Waldabstands.

2Der Bauabstand zu Hecken, Feld- und Ufergehölzen, gemessen ab der mittleren Ausdehnung der Bäume und Sträucher, beträgt mindestens 3 m.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.