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Art. 77 · Abweichungen von der Regelbauweise
BZO Eglisau · S. 24 · Original-PDF
1Die zonengemässe Baumassenziffer kann um höchstens ein Zehntel erhöht werden.
2Die zonengemässe Gebäudehöhe kann in den Zonen Wb, Wc und Wd um 3.00 m erhöht werden. Der Grundabstand gegenüber Grundstücken ausserhalb der Arealfläche ist dabei jedoch um 3.00 m zu erhöhen.
3Die zonengemässen Grenz- und Gebäudeabstände können im Innern des Areals bis auf das kantonalrechtliche Mindestmass reduziert werden.
4Bei Arealen unterschiedlicher Zonenzugehörigkeit sind Ausnützungsverschiebungen im Ausmass von einem Zehntel zulässig. B. Gestaltungspläne
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.