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Art. 61 · Grundabstand für gewerbliche Bauten im Erdgeschoss
BZO Eglisau · S. 20 · Original-PDF
1In den Kernzonen sowie in den Wohn- und Gewerbezonen WGa und WGb gilt für gewerblich genutzte Bauten im Erdgeschoss ein verminderter Grundabstand.
2Dauernd gewerblich genutzte Gebäude und Gebäudeteile im Erdgeschoss mit einer maximalen Gebäudehöhe von 4.50 m haben einen Grundabstand von mindestens 3.50 m einzuhalten.
3Der verminderte Grundabstand gemäss der Abs. 1 und 2 gilt gegenüber benachbarten Wohnzonen nicht. Bau- und Zonenordnung Gemeinde Eglisau
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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.