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Art. 41 · Bauweise
BZO Eglisau · S. 15 · Original-PDF
Die Aufteilung der Nutzung auf Voll-, Dach- und Untergeschosse ist im Rahmen der zulässigen Gebäude- und Firsthöhe frei.
2Die Gesamtlänge kommt beim Anbau von Besonderen Gebäuden an Hauptgebäude zur Anwendung.
3Für Wintergärten, verglaste Balkone, Veranden und andere Vorbauten ohne heiztechnische Installationen, soweit sie nachweislich dem Energiesparen dienen (gemäss § 13 ABV). Bau- und Zonenordnung Gemeinde Eglisau
| 11 C. Wohn- und Gewerbezonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.