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Art. 40 · Nutzweise

BZO Eglisau · S. 15 · Original-PDF

1In den Wohnzonen sind nicht störende Betriebe gestattet.

2Reine Gewerbebauten sind nicht zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.