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Art. 40 · Nutzweise
BZO Eglisau · S. 15 · Original-PDF
1In den Wohnzonen sind nicht störende Betriebe gestattet.
2Reine Gewerbebauten sind nicht zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.