Art. 52 · Pflege der Kulturlandschaft und der naturnahen
BZO Baureglement Jegenstorf · S. 53 · Original-PDF
52 ecoptima Gemeindebaureglement (GBR) Anhang A Definitionen und Messweisen A11 Terrain A111 Massgebendes Terrain
1Die Bestimmung des massgebenden Terrains richtet sich nach den Vorschriften der Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV). Bauverordnung. Vgl. Art. 97 BauV 1 BMBV
2In Gebieten mit annähernd geschlossener Bauweise gilt als massgebendes Terrain das Trottoir-, resp. das Strassenniveau. A12 Gebäude und Gebäudeteile A121 Unbewohnte An- und NebenKleinbauten Unbewohnte An- und NebenKleinbauten sind nicht für den dauernden Aufenthalt von Menschen oder Tieren bestimmt und dürfen die nach GBR geltenden Masse nicht übersteigen. Unbewohnte An- und NebenKleinbauten sind Autoeinstell- und Geräteräume oder Garten- und Gewächshäuser. Zulässige Masse s. Art. 212 f. GBR. Anbauten gehen über das für vorspringende Gebäudeteile zulässige Mass hinaus. Einwohnergemeinde Jegenstorf
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