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Art. 33 · ecoptima

BZO Baureglement Jegenstorf · S. 34 · Original-PDF

33 ecoptima Gemeindebaureglement (GBR)

3Für Reklameeinrichtungen kann die Bewilligungsbehörde zum Schutz der Wohnbevölkerung Auflagen wie z.B. Einschränkung der Beleuchtungszeiten verfügen. Die zum Schutz der Wohnbevölkerung notwendigen Auflagen werden von der für die Erteilung der entsprechenden Bewilligung (Reklame- oder

4Reklamen auf Dachflächen sind nicht gestattet. An Fassaden dürfen nur Eigenreklamen mit einer Fläche von maximal 7 m2 angebracht werden. Sie müssen sich gut ins Fassadenbild einordnen. Baubewilligung) zuständigen Behörden verfügt.

5Für Plakatanschlagstellen ist ein einheitliches Trägersystem mit einer Fläche von maximal 7 m2 zu verwenden.

6Im Landschaftsschutzgebiet sind Reklamen, im Ortsbildschutzgebiet Fremdreklamen nicht zugelassen. Vorübergehende, freistehende Fremdreklamen sind im Ortsbildschutzperimeter gestattet (Zirkuswerbung, politische Werbung etc.).

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.