Art. 32 · Bestehende besondere baurechtliche
BZO Baureglement Jegenstorf · S. 33 · Original-PDF
32 ecoptima Gemeindebaureglement (GBR)
2Terrainveränderungen sind so zu gestalten, dass sie die bestehende Umgebung nicht beeinträchtigen und ein guter Übergang zu den Nachbargrundstücken entsteht. Es gilt zu beachten, dass gestützt auf das Baubewilligungsdekret auch Stützmauern zur Umgebungsgestaltung baubewilligungspflichtig sind, wenn sie gesamthaft höher als 1.2 m 2bis Im Ortsteil Münchringen sind Stützmauern, auf die aus Gründen der schwierigen Topographie nicht verzichtet werden kann, in Grund- und Aufriss zu gliedern. Stützmauern mit einer Länge von mehr als 30 m oder einer Höhe von mehr als 1.20 m werden nur in begründeten Ausnahmefällen bewilligt. sind.
3Auf vorhandene Bäume, Hecken und Sträucher ist bei Überbauungen Rücksicht zu nehmen. Bei der Bepflanzung sind möglichst einheimische Arten zu wählen. Bepflanzungen, welche Träger von unerwünschten Krankheiten sein können, sollen gemieden werden. Von ansteckenden Krankheiten befallene Bepflanzungen müssen entfernt werden.
4Die zuständige Behörde kann die Vorlage eines Umgebungsgestaltungsplans verlangen. Abs. 3 stützt sich auf Art. 15 Abs. 2 Bst. c BewD
5Die Umgebungsarbeiten sind innert 12 Monaten nach Bauabnahme abzuschliessen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.