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Art. 231 · Grünzonen
BZO Baureglement Jegenstorf · S. 18 · Original-PDF
231 Grünzonen Kommentare Die Grünzonen sind Freihaltezonen. Gestattet sind unterirdische Bauten und Anlagen sowie Fusswegverbindungen. Vgl. Art. 79 BauG Einwohnergemeinde Jegenstorf
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.