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Art. 222 · Zonen für Sport- und Freizeitanlagen

BZO Baureglement Jegenstorf · S. 18 · Original-PDF

222 Zonen für Sport- und Freizeitanlagen In den einzelnen Zonen für Sport- und Freizeitanlagen gelten die folgenden Bestimmungen:

Zweck ES: Lärmempfindlichkeits-

stufe (nach Art. 43 LSV)

Freizeitanlagen wie Fussball, Platzger, Kynologen, Hornusser, Pfadi, etc. ES III

Park-, Freizeit- und Spielanlagen, Autoabstellplätze ES III Grundzüge der Überbauung und Gestaltung (normativ) Bezeichnung/ Abkürzung ZSF I Hambüel Dem Zweck dienende Bauten mit den Maximalmassen für unbewohnte An- und KleinNebenbauten. ZSF II Stampfimatt Oberirdische unbewohnte KleinNebenbauten und Anlagen (z.B. Spielgeräte, Feuerstelle, WC) für eine kindergerechte Ausgestaltung und für den Unterhalt und die Pflege der ZSF sind zugelassen. Es dürfen maximal 15 Autoabstellplätze erstellt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.