Art. 25 · Gestaltungsplanpflicht "Faisswisen"
BZO Dietlikon · S. 13 · Original-PDF
1 Das Gebiet "Faisswisen" bildet zusammen mit dem Bahnhof den Kern der ÖV-Drehscheibe Dietlikon und zugleich den Übergang zum Zentrum "Ortsmitte". 2 Für die Überbauung des Gebietes gelten zusätzlich zu § 71 PBG folgende Zielsetzungen:
–Schaffung einer gut gestalteten sowie benutzerfreundlichen ÖVDrehscheibe mit einer für alle Verkehrsarten zweckmässig und flächensparenden Erschliessung und Parkierung für bisherige sowie neue Nutzungen.
–Ansiedelung von zentrumsgerechten Nutzungen wie Büros, Ateliers, Praxen, Wohnungen, Läden, Dienstleistungen und Einrichtungen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, insbesondere der kommunalen Versorgung.
–Benutzerfreundliche Gestaltung und Aufwertung des Strassenraumes sowie der Haltestellenbereiche unter Einbezug von Vorplätzen und Freiräumen.
–Hochwertige Gestaltung von Bauten und Anlagen sowie der Umgebung (Ausmass, Lage, Proportionen, Eignung für Aufenthalt und Begegnung, Hindernisfreiheit, Durchlässigkeit usw.).
–Sicherstellung einer attraktiven und direkten Verbindung für den Langsamverkehr zwischen den unterschiedlichen ÖV-Plattformen.
–Sicherstellung einer qualitätsvollen Lärmschutzarchitektur.
–Platzsparende, dichte Bauweise.
–Energiekonzept, welches den Vorgaben des kommunalen Energieplans entspricht und eine rationelle Energienutzung sicherstellt. Gemeinde Dietlikon, OE Raum, Umwelt + Verkehr, Hofwiesenstrasse 32, 8305 Dietlikon 13 Tel.: 044 835 82 30, Mail: ruv@dietlikon.org, www.dietlikon.ch Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Dietlikon
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.