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Art. 24 · Pflicht zum Gestaltungsplan

BZO Dietlikon · S. 13 · Original-PDF

Pflicht zum Gestaltungsplan 1 In den im Zonenplan speziell bezeichneten Gebieten darf nur auf Grund eines Gestaltungsplanes gebaut werden. Wo Zielsetzungen formuliert sind, ist diesen nachweislich Rechnung zu tragen. 2 Eine Gestaltungsplanpflicht besteht für die Gebiete "Faisswisen", "Eichelwisen", "Grund" und "Zentrum Dietlikon Süd".

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.