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Art. 48 · In der ganzen Gemeinde gelten folgende kleinen Grenzabstände (kGA)

BZO Baureglement der Einwohnergemeinde Fraubrunnen · S. 171 · Original-PDF

, grossen Grenzabstände (gGA), Gebäudehöhen (GH), Gebäudelängen (GL) und Geschosszahlen (GZ) sowie die Empfindlichkeitsstufen (ES): Baupolizeiliche Masse Zone kGA gGA GH GL GZ ES Kernzone K / Landwirtschaftszone LWZ: Wohnbauten reine Ökonomiebauten 4 m 4 m 10 m 4 m 7 m 7 m 30 m

–2

–lll lll Wohnzone WL *5m/10m 12 m 4 m 18 m 1+ ll Wohnzone W2 5 m 10 m 7 m 25 m 2 ll Wohn- und Gewerbezone WG2 5 m 10 m 7 m 30 m 2 lll Gewerbezone G 4 m - 8.5 m 40 m - lV Gewerbezone G2 4 m - **9.5 m 60 m - lV Erhaltungszone E 3 m - 7 m - 2 lll

* nord- und ostseitig 5 m, westseitig 10 m ** Gemittelte Fassadenhöhe bei geneigtem Terrain in Gebäudelängsrichtung + zusätzlich Sockelgeschoss

Schutzgebiete und –objekte Art. 48 saupolizeiliche Masse In der ganzen Gemeinde gelten folgende kleinen Grenzabstände (kGA), grossen Grenzabstände (gGA), Gebäudehöhen (GH), Gebäudelängen (GL) und Geschosszahlen (GZ) sowie die Empfindlichkeitsstufen (ES): Zone kGA gGA GH GL GZ ES Gewerbezone G 4 m 8.Sm 40m IV Gewerbezone G2 Sm **9.5 m 60m IV ** Bei einer Hangneigung ~ 5% in Gebäudelängsrichtung wird die Gebäudehöhe als Mittelwert in der Längsseite gemessen. schwarz bestehend/unverändert rot neu Genehmigungsvermerke 15. Aug. - 15. Sept. 2008 Mitwirkung vom Beschlossen durch die Gemeindeversammlung am 9. Dez. 2008 Vorprüfung vom 13. Okt. 2008 Sekretär Präsidentin 24. und 31 . Okt. 2008 Publikation im Amtsanzeiger vom Öffentliche Auflage vom .,, - '.\ 24. Okt. - 24. Nov. 2008 Einspracheverhandlungen am Erledigte Einsprachen Unerledigte Einsprachen Rechtsverwahrungen Die Richtigkeit dieser Angaben bescheinigt: 0 Grafenried, 16.Jan.2009 0 0 Gemeindeschreiber Beschlossen durch den Gemeinderat am 30. Okt. 2008 Genehmigt durch das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung 1 9. FEB. 20090 ~-k)~ GENEHMIGUNG Einwohnergemeinde Grafenried Zonenplanänderung «auechhof / Haslibach» Zonenplanänderung r Die ZP-Änderung besteht aus:

–Zonenplanausschnitt 1 :2500 mit Ergänzung Art. 48 GBR weitere Unterlagen:

–Erläuterungsbericht Januar 2009 grafenried/Zpä buechhof/zpa 090122 ge.VWX/tr/ph ecoptlma · Spitalgasse 34 · Postfach · 3001 Bern · Telefon 031 310 50 80 · Fax 031 310 50 81 · www.ecoptima.ch . info@ecoptima.ch Neuer zustand 99

–• .. ~ •• •. Haslibach

–• • • •• 337

–• • •• • • • • • •

–• • • • N C) 31 134 Legende Inhalte: Hinweise: - - - - • Perimeter der Zonenplanänderung

–• • • • • • • • • Ortsbildschutzgebiet schützenswerter / erhaltenswerter Bau (gern. Inventar vom 4.4.2001) K Kernzone G Gewerbezone Gewässerbereich Inventar historischer Verkehrswege der Schweiz IVS, lokale Bedeutung G2 Gewerbezone 2 LWZ Landwirtschaftszone Wald ~ Gewässer Alter zustand 99

–• •• -t>

–••• Haslibach •• •• •• 337 •• •• •• •• •• •• •• •• 30 C) N 31 Einwohnergemeinde Grafenried Baureglement Änderung Anhang 3, ZPP Lindächer Verfahren nach Art. 122 Abs. 5 BauV Oktober 2007 ecoptima AG für rechtlich-technische Projektkoordination Spitalgasse 34, Postfach 5965, 3001 Bern Tel. 031 310 50 80 Fax 031 310 50 81 e-Mail: info@ecopJLma.ch Li ndächer _ZPP-Änd-0 70 5 2 3 .doc 3. Zone mit Planungspflicht (ZPP) gemäss Art. 41 BauR ZPP Nr. Bezeichnung Empfindlichkeitsstufe (ES) ZPP 1 Lindächer ES II Alte Fassung 3. 2. Neue Fassung Genehmigungsvermerke 22. Juni - 23. Juli 2007 keine keine keine keine Öffentliche Auflage vom Einspracheverhandlungen vom Erledigte Einsprachen Unerledigte Einsprachen Rechtsverwahrungen Die Präsidentin N)!UM Der Sekretär

–6. DEZ. 2007 1. Planungszweck 2. Art und Mass der Nutzung 3. Gestaltungs- und Erschliessungsgrundsätze 1. unverändert 2. Gestattet ist die Wohnnutzung gemäss den Nutzungsbestimmungen der Wohnzone W2, wobei Doppel-, Reihenund/oder Mehrfamilienhäuser vorzusehen sind. Mit Ausnahme der Gebäudehöhe von max. 6 m und der Gebäudelänge von max. 30 m gelten die baupolizeilichen Masse der Wohnzone W2. unverändert Gestattet ist Wohnnutzung, wobei maximal 2- geschossige Doppel-, Reihen- und/oder Mehrfamilienhäuser vorzusehen sind. Als baupolizeiliche Masse gelten eine Gebäude„ höhe von max. 6 m und eine Gebäudelänge von max. 30 m. Gegenüber den Grundstücken ausserhalb des Perimeters sind die Abstände der Wohnzone W2 einzul1alten. Die internen Abstände sind frei. Beschlossen durch den Gemeinderat.am 6. September 2007 Die Richtigkeit dieser Angaben bescheinigt Der Gemeindeschreiber Genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung GENEHMIGUNG Gemeinde Grafenried ÜBERBAUUNGSORDNUNG ZUR ZPP NR. 1 "LINDÄCHER" ÜBERBAUUNGSVORSCHRIFTEN Die Überbauungsordnung beinhaltet:

–Überbauungsplan Nr. 1

–Überbauungsvorschriften

–Weitere Unterlagen: - Anwendungsbeispiel

–Erläuterungsbericht

–Lärmschutzgutachten vom 08.02.2007

–Änderung Anhang zum Baureglement, ZPP 1 Lindächer, Abs. 2 Datum: Oktober 2007 Verfasser: PB Architektur AG Leimern 59 3150 Schwarzenburg

–1 - Zweck Die Überbauungsordnung "Lindächer" bezweckt die Sicherstellung einer verdichteten Wohnüberbauung mit gemeinschaftlichen Anlagen, deren Erschliessung und die Gestaltung des Siedlungsrandes gegenüber der Landwirtschaftszone. Der Wirkungsbereich der Überbauungsordnung ist im Überbauungsplan mit einem schwarz punktierten Perimeter bezeichnet. Wirkungsbereich Soweit die Überbauungsvorschriften nichts anderes bestimmen, gilt das Baureglement der Gemeinde Grafenried, insbesondere die Vorschriften der ZPP Nr.1 "Lindächer". Stellung zur Grundordnung Im Wirkungsbereich der Überbauungsordnung gilt der Planungswert der Lärmempfindlichkeitsstufe II gemäss Art. 43 LSV. Lärmempfindlichkeitsstufe Im Überbauungsplan werden verbindlich geregelt: Inhalt des Überbauungsplanes

a)Lage und Abmessung der Baufelder A,B und C für Hauptgebäude

b)Die Lage und die Abmessung der Bereiche für 1- und 2- geschossige, bewohnte Anbauten

c)Die Lage des Aussenraumes

d)Die Lage und Abmessung der Verkehrsfläche mit Zu- und Wegfahrt in die Kantonsstrasse und zu den Parkierungsanlagen

e)Das Baufeld für gedeckte Parkierungsanlagen und Gerätebezw. Veloraum f) Den Bereich für gedeckte Veloabstellplätze

g)Die Bereiche für ungedeckte Parkierungsanlagen

h)Den Bereich für einen Gemeinschaftsplatz i) Standort für die Bereitstellung von Kehrichtcontainerr resp.Kehrichtsäcken

k)Die anzupflanzenden Hochstammbäume (ungefähre Lage)

–2 - 1) Die Sträucher (Lebhag) entlang der angrenzenden Landwirtschaftszone (ungefähre Lage)

m)Die Lage des öffentlichen Fussgängerwegs

n)Der private Fussgängerweg (ungefähre Lage)

o)Die Lage und der Verlauf der Lärmschutzwand

p)Die Hauptfirstrichtung Im Überbauungsplan sind als Hinweise eingetragen:

q)Das lärmvorbelastete Gebiet r) Die Sichtberme (mit Freihaltefläche)

l)Gestattet ist Wohnnutzung, wobei maximal 2-geschossige Art und Mass der Nutzung Doppel-, Reihen- und/oder Mehrfamilienhäuser vorzusehen sind . 2) Das Mass der Nutzung ergibt sich aus den Baufeldern und den baupolizeilichen Massen nach Art. 7. In den Baufeldern A, Bund C für Hauptgebäude gelten folgende, spezielle Bedingungen: Baufelder/ baupolizeiliche Masse Max. Geschosszahl:

2Vollgeschosse plus Dachgeschoss Max. Gebäudehöhe: 6.0 m Die Firsthöhe darf die max. Gebäudehöhe um höchstens 3.3 m überragen. Max. Firsthöhe: Die maximale Gebäudelänge ergibt sich aus den Baufeldern und den nachfolgenden Bestimmungen. Gebäudelänge: Im Baufeld A sind mindestens 2 Hauptbauten mit einem Abstand zwischen den Hauptfassaden von mindestens 5.0 m vorzusehen. Im Baufeld B sind mindestens 3 Hauptbauten mit einem Abstand zwischen den Hauptfassaden von mindestens 5.0 m vorzusehen. Das Baufeld C ist für l Hauptgebäude bestimmt.

–3 - Bereich für bewohnte l) Im Bereich für 2-geschossige, bewohnte Anbauten sind geschlossene Bauteile über 2 Geschosse bis unter den Dachvorsprung zugelassen. Diese dürfen max. 3/4 der dazu gehörenden Fassadenlänge einnehmen. l + 2-geschossige Anbauten Offene Bauteile wie Vordächer und Balkone (auch mit Seitenwänden) sind auf die gesamte zugehörige Fassadenlänge zugelassen. 2) Im Bereich für 1-geschossige, bewohnte Anbauten sind geschlossene oder offene Bauteile über l Geschoss mit einer max. Höhe von 3.0 m zugelassen (gemessen ab OK EG Boden) . Diese dürfen max. 3/4 der zugehörigen Fassadenlänge einnehmen. l) Im Aussenraum sind Anlagen der Gartengestaltung wie Spielgeräte etc. gestattet. Aussenraum 2) Der Aussenraum ist, soweit dies die Privatsphäre erfordert, mit Laub- Lebhägen gegenüber öffentlichen und halböffentlichen Bereichen abzugrenzen . 3) Auf den internen Grenzen zwischen zwei benachbarten Grundstücken kann auf der Seite des grossen Grenzabstandes anstelle des Lebhages eine maximal 1.80 m hohe Trennwand gestellt werden. Trennwände und Lebhäge von mehr als 1.20 m Höhe sind vertraglich oder dienstbarkeitlich sicherzustellen.

ZonekGAgGAGHGLGZES
Kernzone K / Land- wirtschaftszone LWZ: Wohnbauten reine Ökonomiebauten4 m 4 m10 m 4 m7 m 7 m30 m -2 -lll lll
Wohnzone WL*5m/10m12 m4 m18 m1+ll
Wohnzone W25 m10 m7 m25 m2ll
Wohn- und Gewerbe- zone WG25 m10 m7 m30 m2lll
Gewerbezone G4 m-8.5 m40 m-lV
Gewerbezone G24 m-**9.5 m60 m-lV
Erhaltungszone E3 m-7 m-2lll

Tabelle von S. 171 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.