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Art. 9.2 · Erholungszone EA (Festplatz, Parkanlage und dergleichen)
BZO Bülach · S. 31 · Original-PDF
9.2 Erholungszone EA (Festplatz, Parkanlage und dergleichen) Zulässig sind höchstens eingeschossige Bauten und Anlagen für den Betrieb, die Bewirtschaftung und die Pflege von Festplätzen, Parkanlagen und dergleichen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.