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Art. 7.1 · Grundmasse
BZO Bülach · S. 30 · Original-PDF
7.1 Grundmasse
1Bauten haben gegenüber Nachbargrundstücken die Grenz- und Gebäudeabstände (inkl. allfälliger Mehrlängen- und Mehrhöhenzuschläge) der betreffenden angrenzenden Bauzone einzuhalten.
2Gegenüber Nichtbauzonen gilt ein Grundabstand von 3.50 m.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.