← BZO Bülach · Inhaltsverzeichnis
Art. 7.2 · Geschlossene Überbauung
BZO Bülach · S. 4 · Original-PDF
7.2 Geschlossene Überbauung 7.2 Geschlossene Überbauung Die geschlossene Überbauung ist zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.