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Art. 7.2 · Geschlossene Überbauung

BZO Bülach · S. 4 · Original-PDF

7.2 Geschlossene Überbauung 7.2 Geschlossene Überbauung Die geschlossene Überbauung ist zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.