← BZO Bülach · Inhaltsverzeichnis

Art. 5.1.3 · Ausbau des Untergeschosses

BZO Bülach · S. 24 · Original-PDF

5.1.3 Ausbau des Untergeschosses Das mehrheitlich im gewachsenen Terrain liegende Untergeschoss darf bis zu einem Viertel des darüberliegenden Vollgeschosses in für den dauernden Aufenthalt von Menschen dienende oder hierfür verwendbare Räume ausgebaut werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.