← BZO Bülach · Inhaltsverzeichnis
Art. 5.1.2 · Nutzweise
BZO Bülach · S. 24 · Original-PDF
5.1.2 Nutzweise
1Es sind Wohnungen und höchstens mässig störende Betriebe zulässig.
2In den Wohn- und Gewerbezonen WG 2.2, WG 3.0A und WG 4.0 muss mindestens die Hälfte der gesamten Baumasse zu Wohnzwecken genutzt werden.
3Verkehrsintensive Einrichtungen (VE) sind nicht zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.