← BZO Bülach · Inhaltsverzeichnis
Art. 2.5.9 · Lärmschutz
BZO Bülach · S. 18 · Original-PDF
2.5.9 Lärmschutz Im nördlichen Teil der Weilerkernzone Eschenmosen dürfen bei den beiden Häusern Nr. 356 und 362 die Lüftungsfenster lärmempfindlicher Räume nicht zur Winterthurerstrasse hin ausgerichtet werden. Beim Haus Nr. 368 müssen die Lüftungsfenster vollständig lärmabgewandt gegen Osten oder Süden ausgerichtet werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.