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Art. 2.5.8 · Energiegewinnung
BZO Bülach · S. 18 · Original-PDF
2.5.8 Energiegewinnung Alternative Energiegewinnungsanlagen sind gestattet, sofern sie sich besonders gut in die Dach-, Fassaden- und Umgebungsgestaltung integrieren.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.