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Art. 2.5.7 · Fahrzeugabstellplätze
BZO Bülach · S. 18 · Original-PDF
2.5.7 Fahrzeugabstellplätze
1Für die Bemessung der Anzahl Parkplätze gilt die Güteklasse 3 der Parkplatzverordnung.
2Abstellplätze sind in der Regel im Gebäude anzuordnen. Ist dies in begründeten Fällen nicht möglich, sind die Abstellplätze möglichst unauffällig in die Umgebung einzupassen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.